Der Nachlasss

Heute schon die Zukunft planen

Was ist eigentlich eine Stiftung von Todes wegen? Martina Neumann erklärt im Interview die unterschiedlichen Stiftungsformen der Haspa Hamburg Stiftung. Und was passiert, wenn ein Stifter verstirbt. Ganz wichtig ist ein gut gemachtes Testament. Das erleichtert die Verwaltung des Nachlasses im Sinne des Erblassers.

Frau Neumann, wer ist eigentlich der klassische Stifter?
Martina Neumann:Ein Großteil unserer Stifter macht sich in späteren Lebensjahren Gedanken darüber, was mit ihrem Vermögen passieren soll. Seit einigen Jahren kommen aber auch jüngere Stifter zu uns mit der Intention: „Wir verfügen über ausreichend Geld zum Leben und wollen uns von einem Teil trennen und der Gesellschaft etwas weitergeben.“ Die Hauptmotivation all unserer Stifter ist der gute Zweck, sie wollen etwas Gutes tun und rufen deshalb eine gemeinnützige Stiftung ins Leben.

Weiß alles zum Thema Nachlass: Martina Neumann, Stiftungsexpertin im Team der Haspa Hamburg Stiftung

Fast jeder Dritte über 50 kann sich laut einer GfK-Studie vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Was gilt es dabei zu beachten?
Neumann: Wie bei so vielen Dingen bezüglich des Testamentes ist es das Wichtigste, dass man seine Wünsche so dokumentiert, dass sie genau so umgesetzt werden können, wie sich der Erblasser das vorgestellt hat. Es ist deshalb sehr sinnvoll, das Testament mit einem Profi zu verfassen. Nur 29 Prozent der Deutschen haben ihren letzten Willen ihren Wünschen entsprechend in einem Testament geregelt. Hiervon sind nur drei Prozent einwandfrei formuliert. Wenn man seinen letzten Willen mit juristischer Hilfe formuliert und festhält, entstehen dafür zwar Kosten, aber das lohnt sich. Schließlich möchte doch fast jeder – 82 Prozent laut Umfragen – seinen Erbteil in juristisch und wirtschaftlich klar geregelten Verhältnissen hinterlassen.

Zurück zu Stiftungen – was ist besser: sein Vermögen nach dem Tode einer Stiftung zuzuführen oder noch zu Lebzeiten eine Stiftung zu gründen?
Neumann: Beide Möglichkeiten haben ihre Berechtigung und positive Aspekte. Da gibt es kein Besser oder Schlechter. Wenn ich eine Stiftung zu Lebzeiten gründe, habe ich den Vorteil, dass ich miterlebe und gestalte, was mit meinem Geld passiert. Ich kann das Anerkennungsverfahren begleiten und mich mehr einbringen. Etwa als Stiftungsvorstand Dinge feinjustieren, so zum Beispiel den Stiftungszweck noch konkreter fassen. Das finden manche sehr beglückend. Und uns gibt das die Möglichkeit, die Stifter besser kennenzulernen.

Im Gedenken

10.05.21 Prof. James Richardson
29.06.21 Ursula Willer
08.09.21 Antje Schröder
10.12.21 Hannelore König
10.01.22 Peter Franz Barwich
17.01.22 Gisela Eichberg
21.01.22 Michael Hans
23.01.22 Klaus Pannecke
09.02.22 Carola von Manteuffel
22.03.22 Eleonore Schnoor
24.03.22 Lisa Schultz
13.05.22 Viktor Heller
18.05.22 Gunthild Steinke
28.05.22 Reinhard Thedens
14.06.22 Karl Heinz Schmidt
21.07.22 Uwe Seeler
09.08.22 Georg Preppner
22.08.22 Bärbel Wiggers
05.09.22 Jutta Eva Franck
06.09.22 Karl Dieter Köpcke
04.10.22 Jürke Wetzel
11.10.22 Dietlinde Prielipp
27.10.22 Inge Zacher
04.12.22 Otto H. Gies
05.12.22 Helmer-Christoph Lehmann

Eine Stiftung zu Lebzeiten lebt auch nach dem Tode des Stifters weiter?
Neumann: : Die Stiftungsformen, die die Haspa Hamburg Stiftung anbietet – Treuhandstiftung und Stiftungsfonds – sind grundsätzlich auf Ewigkeit angelegt. Die Erträge des angelegten Geldes werden für den Stiftungszweck verwendet. Wenn man seine eigene Stiftung als Erbe einsetzt oder im Todesfall mit Zustiftungen versieht, wächst der Grundstock um diese Summe X noch an und vermehrt die Höhe der jährlichen Ausschüttung. Eine Ausnahme ist die Verbrauchsstiftung. Die verbraucht sich innerhalb eines gewissen Zeitraumes, der vorher vom Stifter festgelegt wurde.

Wie ist das mit der Stiftung von Todes wegen?
Neumann: Die ist für jene Menschen geeignet, die nicht absehen können, wie viel Geld sie selbst im Alter benötigen. Das besprechen wir mit unseren Stiftern ganz klar: Halten Sie so viel Geld vor, dass Sie entspannt Ihren Lebensabend verbringen können. Denn auf das Geld, das in eine Stiftung geht, hat der Stifter keinen Zugriff mehr. Es ist ja nicht in unserem Sinne, dass der Stifter nachher selbst um seine Existenz bangen muss. Auch deshalb ist professionelle Beratung wichtig. Bei der Stiftung von Todes wegen tritt eine Stiftung erst mit dem Tod in Kraft, man setzt sie als Erbe ein.

Aber es muss ja nicht alles Vermögen in die Stiftung fließen.
Neumann: Nein, das ist ja das Schöne, dass alles sehr individuell ausgestaltet werden kann, wie der Stifter das möchte. Wenn Stifter noch Verwandtschaft oder Freunde oder Nachbarn, die sich gut gekümmert haben, bedenken wollen, dann bekommt die Stiftung ein Vermächtnis, eine bestimmte Summe oder was der Stifter sich vorgestellt hat.

Und das nennt sich dann eine Zustiftung?
Neumann: Zustiftungen sind zu Lebzeiten und von Todes wegen möglich. Sie erhöhen den Kapitalsockel einer Stiftung, so können höhere Erträge generiert werden. Spenden hingegen müssen innerhalb von drei Jahren für den guten Zweck verwendet werden. Das ist der wesentliche Unterschied zur Zustiftung. Es kommt öfter vor, dass sich Stifter anlässlich ihres Geburtstages Spenden für die eigene Stiftung wünschen, um etwa ein besonderes Projekt zeitnah zu unterstützen.

Die Grabstätte auf dem Friedhof Ohlsdorf: Schon fünf Stifter fanden hier ihre letzte Ruhe, und viele haben sich einen Platz reserviert

Die Grabstätte auf dem Friedhof Ohlsdorf: Schon fünf Stifter fanden hier ihre letzte Ruhe, und viele haben sich einen Platz reserviert

Und was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Neumann: Ein Vermächtnis nimmt man entgegen und hat nichts weiter mit dem Nachlass und seiner Abwicklung zu tun. Wird eine Stiftung aber als Erbe eingesetzt, dann tragen wir als Haspa Hamburg Stiftung die Verantwortung für das Nachlassmanagement: Wir kümmern uns etwa um die Wohnungsauflösung, das Bezahlen von noch ausstehenden Rechnungen oder die Steuererklärung. Wobei es in vielen Fällen sinnvoll sein kann, vorab eine Testamentsvollstreckung zu bestimmen. Auch hier können wir behilflich sein und etwa Kontakte herstellen. Wenn Immobilien vorhanden sind, werden diese entweder veräußert oder gehen in die Stiftung über. Und wir organisieren natürlich auch die Bestattung. Es ist unser Anliegen, dass wir alles so umsetzen, wie der Stifter das möchte und festgeschrieben hat. Er oder sie hat uns ja das Vertrauen geschenkt.

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